P2P Plattform und Steuern in Deutschland 2026: Zinserträge richtig versteuern

· Zuletzt aktualisiert: 01.07.2026

Kurze Antwort: Zinserträge aus P2P Plattformen sind in Deutschland als Einkünfte aus Kapitalvermögen steuerpflichtig. Der Steuersatz beträgt 26,375 Prozent (Abgeltungssteuer plus Solidaritätszuschlag). Bei ausländischen Plattformen erfolgt kein automatischer Steuerabzug, Sie müssen die Erträge selbst in der Anlage KAP angeben.

Grundlagen: Wie besteuert Deutschland P2P Zinsen?

P2P-Zinsen fallen unter Paragraph 20 des Einkommensteuergesetzes (EStG), der Einkünfte aus Kapitalvermögen regelt. Der Gesetzgeber behandelt diese Zinsen genauso wie Dividenden oder Zinsen von einem Tagesgeldkonto. Der anzuwendende Satz ist die Abgeltungssteuer von 25 Prozent, zuzüglich 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag darauf, also insgesamt 26,375 Prozent auf den Bruttozinsbetrag. Kirchenmitglieder zahlen zusätzlich 8 oder 9 Prozent Kirchensteuer auf die Abgeltungssteuer, was den Gesamtsatz auf bis zu 27,99 Prozent erhöhen kann.

Ein zentraler Vorteil: Der Sparerpauschbetrag befreit die ersten 1.000 Euro Kapitalerträge pro Person und Steuerjahr von der Steuer (2.000 Euro für zusammenveranlagte Ehepaare). Wer nur wenig in P2P investiert, bleibt häufig komplett unterhalb dieser Freigrenze und zahlt keine Steuer. Sobald Sie jedoch auch Dividenden oder andere Kapitalerträge aus Wertpapierdepots haben, werden alle diese Beträge für den Pauschbetrag zusammengerechnet.

Wichtig: Der Sparerpauschbetrag wird nicht automatisch gegen P2P-Erträge von ausländischen Plattformen verrechnet. Das geschieht nur, wenn Sie die Erträge in der Steuererklärung angeben oder einen Freistellungsauftrag bei einem deutschen Finanzinstitut, das die Steuer einbehält, gestellt haben und dieser ausreicht.

Deutsche versus ausländische Plattformen: Wer führt die Steuer ab?

Plattformen mit deutschem Steuerabzug

Einige Anbieter mit Sitz in Deutschland oder mit deutschem Zahlungsdienstleister führen die Kapitalertragssteuer direkt an das Finanzamt ab, ähnlich wie eine Depotbank. Sie erhalten am Jahresende eine offizielle Steuerbescheinigung, die Sie der Steuererklärung beilegen. Dieser komfortable Weg ist heute die Ausnahme. Die meisten bekannten P2P-Plattformen in Europa haben ihren Sitz in Lettland, Estland oder anderen Ländern ohne automatischen deutschen Steuerabzug.

Ausländische Plattformen: Selbst deklarieren ist Pflicht

Mintos, PeerBerry, EstateGuru, Bondora und die überwiegende Mehrheit der heute genutzten Plattformen behalten keine deutschen Steuern ein. Sie liefern Jahresberichte als PDF oder CSV-Export, aber diese ersetzen keine offizielle Steuerbescheinigung im deutschen Sinne. Sie müssen alle Erträge eigenständig in der Anlage KAP Ihrer deutschen Steuererklärung eintragen. Das ist ein administrativer Mehraufwand, der oft unterschätzt wird, besonders wenn Sie auf fünf oder mehr Plattformen investieren.

Die Anlage KAP: Was trägt man wo ein?

Die Anlage KAP der deutschen Einkommensteuererklärung enthält folgende relevante Zeilen für P2P-Investoren:

  • Zeile 15 (Kapitalerträge ohne inländischen Steuerabzug): Hier tragen Sie Zinsen von ausländischen Plattformen ein. Die genaue Bezeichnung kann je nach Veranlagungsjahr leicht variieren.
  • Zeile 18 (Verluste ohne inländischen Steuerabzug): Hier können anerkannte Verluste aus endgültigen Kreditausfällen eingetragen werden, sofern diese steuerlich anerkannt sind.
  • Zeile 7 (Sparer-Pauschbetrag): Tragen Sie den nicht verbrauchten Pauschbetrag ein, sofern Sie keinen Freistellungsauftrag bei einer deutschen Bank gestellt haben.

Hinweis: Zinsen für verspätete Kredite werden steuerlich erst bei tatsächlichem Zufluss relevant, nicht bei Fälligkeit. Erhalten Sie Zinsen aus einem seit Monaten überfälligen Kredit erst im Jahr 2027 ausgezahlt, dann ist dieser Betrag im Veranlagungsjahr 2027 zu versteuern, nicht schon 2026. Dieser Unterschied kann die Steuerplanung vereinfachen.

Kreditausfälle steuerlich geltend machen

Verluste aus echten Kreditausfällen auf P2P Plattformen sind steuerlich grundsätzlich anerkannt, aber die praktische Umsetzung ist komplex und in manchen Fällen streitig. Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

  • Der Verlust muss endgültig feststehen. Ein überfälliger Kredit allein genügt nicht, solange noch Verwertungsmaßnahmen laufen.
  • Die Plattform muss den Ausfall offiziell bestätigen, typischerweise durch ein Dokument, das die Forderungsabschreibung erklärt.
  • Der Verlust kann nur mit Kapitalerträgen derselben Kategorie verrechnet werden, nicht mit Lohneinkommen oder anderen Einkunftsarten.

In der Praxis bestätigen Steuerberater, dass ein endgültiger Ausfall erst dann geltend gemacht werden kann, wenn alle Verwertungsmaßnahmen abgeschlossen oder offiziell eingestellt wurden. Bei Plattforminsolvenzen kann das mehrere Jahre dauern. Heben Sie daher alle Schriftverkehrstücke mit Plattformen und Insolvenzverwaltern sorgfältig auf.

Praxisbeispiel: Steuerpflicht bei gemischtem Portfolio

Angenommen, Sie investieren 10.000 Euro auf drei Plattformen und erzielen im Jahr 2026 folgende Erträge: Plattform A (Mintos): 520 Euro Zinsen. Plattform B (EstateGuru): 310 Euro Zinsen. Plattform C (PeerBerry): 380 Euro Zinsen. Gesamte Zinsen: 1.210 Euro. Davon ist der Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro abzuziehen, sofern er nicht bereits anderweitig verbraucht ist. Auf die verbleibenden 210 Euro fällt Abgeltungssteuer an: 210 multipliziert mit 26,375 Prozent ergibt rund 55 Euro Steuerlast. Das ist bei diesem Kapitaleinsatz überschaubar. Bei 30.000 Euro und ähnlicher Rendite wäre die jährliche Steuerlast hingegen rund 600 Euro, was die Nettorendite spürbar reduziert.

Dokumentation: Was Sie aufbewahren und wann herunterladen

Für eine saubere Steuererklärung empfehlen wir eine systematische Dokumentation, die Sie einmalig aufsetzen und dann jedes Jahr wiederholen:

  • Jahresbericht oder Kontoauszug jeder Plattform als PDF herunterladen zum 1. Januar des Folgejahres oder direkt am Jahresende
  • CSV-Export aller Transaktionen als Backup für etwaige Rückfragen des Finanzamts
  • Nachweis über Ausfall-Bestätigungen der Plattform bei Verlusten, inklusive Datum und Betrag
  • Screenshot oder PDF des Plattform-Dashboards zu Jahresbeginn und Jahresende als ergänzende Dokumentation

Achten Sie darauf, dass manche Plattformen ihre Jahresberichte nur für begrenzte Zeit in der Benutzeroberfläche bereitstellen. Laden Sie alle relevanten Dokumente unmittelbar nach Jahresabschluss herunter, nicht erst kurz vor Abgabe der Steuererklärung im Sommer. Wer mehrere Plattformen nutzt, sollte sich einen festen Jahresersten-Termin in den Kalender eintragen.

Doppelbesteuerung und Quellensteuer bei ausländischen Plattformen

Einige Länder erheben an der Quelle eine Quellensteuer auf Zinserträge. Ist auf Ihrer Plattform-Abrechnung eine ausländische Quellensteuer ausgewiesen, kann diese in Deutschland in der Regel auf die Abgeltungssteuer angerechnet werden, gemäß dem jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Deutschland und dem jeweiligen Land. Klären Sie den genauen Betrag und die Anrechnungsfähigkeit mit einem Steuerberater, bevor Sie die Anlage KAP ausfüllen. Falsche Angaben führen entweder zu einer unnötigen Doppelbelastung oder zu Fehlermarkierungen durch das Finanzamt.

Ergänzende Informationen zu Plattformausfällen und deren steuerlicher Behandlung finden Sie in unserem Artikel P2P Lending Erfahrungen: Was tun, wenn eine Plattform ausfällt?

Typische Steuerfehler bei P2P-Anlegern und wie man sie vermeidet

Aus der Begleitung von P2P-Anlegern kennen wir immer wieder dieselben Fehler:

  • Fehler 1: Erträge gar nicht angeben, weil die Plattform im Ausland sitzt und nichts ans Finanzamt gemeldet hat. Das ist steuerlich falsch und birgt erhebliche Risiken.
  • Fehler 2: Zinsen auf Plattform-Ebene mit Nettoverlusten aus Ausfällen verrechnen, bevor die Ausfälle steuerlich anerkannt sind. Das führt zur Untererklärung der Erträge.
  • Fehler 3: Den Sparerpauschbetrag vergessen oder falsch ansetzten, weil er vermeintlich durch Wertpapierdepots bei der Bank bereits vollständig aufgebraucht ist. Überprüfen Sie, wie viel Pauschbetrag noch disponibel ist.
  • Fehler 4: Quellensteuer nicht anrechnen, obwohl das DBA dies ausdrücklich erlaubt. Das kostet unberechtigt Geld.

FAQ

Muss ich P2P-Zinsen auch angeben, wenn ich unter dem Sparerpauschbetrag bleibe?

Wenn Ihre gesamten Kapitalerträge inklusive P2P-Zinsen unter 1.000 Euro liegen, sind diese nach Nutzung des Pauschbetrags steuerfrei. Sie sollten die Erträge dennoch in der Anlage KAP angeben, damit das Finanzamt den Pauschbetrag korrekt erfasst. Wenn Sie bereits einen Freistellungsauftrag bei einer deutschen Bank gestellt haben, der die P2P-Erträge rechnerisch abdeckt, können Sie eine separate Angabe weglassen, sicher ist jedoch vollständige Dokumentation immer.

Was passiert, wenn ich P2P-Zinsen aus Versehen nicht angebe?

Nicht angegebene Kapitalerträge können als Steuerhinterziehung gewertet werden, auch wenn keine Absicht vorlag. Das Finanzamt kann Steuernachzahlungen plus Zinsen von 1,8 Prozent pro Jahr verlangen. Mit zunehmender EU-weiter Informationspflicht der Plattformen steigt das Entdeckungsrisiko. Eine Selbstanzeige ist möglich, aber komplex und kostspielig. Geben Sie Erträge konsequent und vollständig an.

Kann ich Plattformgebühren als Kosten geltend machen?

Bei der Abgeltungssteuer sind tatsächliche Werbungskosten über den Sparerpauschbetrag hinaus grundsätzlich nicht absetzbar. Der Pauschbetrag ersetzt pauschal alle Kosten. Nur wenn Sie die Günstigerprüfung beantragen, weil Ihr persönlicher Steuersatz unter 25 Prozent liegt, können tatsächliche Kosten relevant werden. Das trifft bei P2P-Investoren mit typischem Einkommen eher selten zu.

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